Kurtaxe ab 2023 in Löffingen-Dittishausen

Kurtaxe
Kurtaxe im Höhenluftkurort Dittishausen

Die Kurtaxe im Höhenluftkurort Dittishausen wird von der Gemeinde Löffingen erhoben. Diese Einnahmen werden zweckgebunden, z.B. für den Erhalt der Wanderwege und Loipen verwendet aber auch für den nachhaltigen Umgang mit der Natur. Die Kurtaxe kommt ausschließlich dem zugute, der sie zu zahlen hat – dem Gast selbst.

So ist z.B. die KONUS-Gästekarte in der Kurtaxe enthalten. Die KONUS-Gästekarte ist dein kostenloses Freiticket für Busse und Bahnen in der gesamten Ferienregion Schwarzwald.

Kurtaxe ab 2023 in Dittishausen

Unser Höhenluftkurort Dittishausen gehört zum Kurbezirk II der Gemeinde Löffingen. Die Kurtaxe beträgt ab dem 01.01.2023:

  • Für Erwachsene: 2,40 € (ab 16 Jahre)
  • Für Kinder und Jugendliche: 1,20 (6 bis einschließlich 15 Jahre)

Kurtaxe-Pflicht

Kurtaxenpflichtig sind alle Personen, die sich in der Gemeinde zu Erholungszwecken aufhalten aber nicht Einwohner der Gemeinde sind. Darüber hinaus sind auch alle ortsfremde Personen, die aus beruflichen Gründen an Tagungen oder Seminaren teilnehmen Kurtaxenpflichtig.

Die Kurtaxenpflicht beginnt mit dem ersten Tag der Anreise und endet mit der Abreise. Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden wie ein Tag gewertet. Das bedeutet: die Kurtaxe wird für die gleiche Anzahl der Übernachtungen entrichtet.

Fazit: Kurtaxe hat Mehrwert

Die Kurtaxe ist für viele Schwarzwald-Urlauber eine kleine Zusatzgebühr, die aber mit vielen Vorteilen verbunden ist – besonders durch die KONUS-Gästekarte. Wer den Schwarzwald mit öffentlichen Verkehrsmitteln erkunden will oder Sehenswürdigkeiten besuchen möchte, spart damit oft mehr, als er zahlt.